Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Umzugs-Services.ch

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Umzugs-Services.ch, betrieben durch DIALLO Solutions, erreichbar unter https://umzugs-services.ch, mit Sitz an der Hardstrasse 12, 4052 Basel, Schweiz.

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Umzugs-Services.ch / DIALLO Solutions (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen, insbesondere Umzugs-, Transport-, Lager-, Montage- und Handwerksarbeiten, die das Unternehmen in der Schweiz anbietet.Mit der Beauftragung einer Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung einverstanden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Umzugs-Services.ch, betrieben durch DIALLO Solutions, Hardstrasse 12, 4052 Basel, Schweiz (nachfolgend „Unternehmen“), und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Sie gelten für Dienstleistungen in den Bereichen Umzug, Transport, Lagerung, Räumung, Entsorgung, Reinigung, Montage, Handwerk und Renovierung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt wurden.

Mit Annahme einer Offerte, Auftragserteilung, Online-Buchung oder sonstigen Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

2. Unternehmensangaben

Umzugs-Services.ch / DIALLO Solutions
Hardstrasse 12, 4052 Basel, Schweiz
Telefon: +41 61 311 54 79
E-Mail: info@umzugs-services.ch
Website: www.umzugs-services.ch

Handelsregister: CH-270.1.021.748-5
UID: CHE-361.707.946
MWST-Nr.: CHE-361.707.946 MWST

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Offerte annimmt, eine Buchung online abschliesst oder einen Auftrag schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt und das Unternehmen den Auftrag annimmt.

Offerten sind 30 Tage gültig, sofern in der Offerte keine andere Frist angegeben ist. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungsumfang

Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

4.1 Umzug, Transport und Lagerung

  • Private und geschäftliche Umzüge in der Schweiz sowie, soweit vereinbart, in der EU-Grenzregion oder international
  • Möbel-, Geräte-, Klein- und Spezialtransporte
  • Verpackungsservice, Demontage, Montage und Bereitstellung von Verpackungsmaterial
  • Kurzzeit- und Langzeitlagerung nach Vereinbarung
  • Lieferwagen- und Transportdienstleistungen mit oder ohne Fahrer, soweit angeboten

4.2 Reinigung, Räumung und Entsorgung

  • Umzugsreinigung, Endreinigung und Reinigungsarbeiten nach Vereinbarung
  • Räumungen von Wohnungen, Häusern, Kellern, Lagern, Büros und Geschäftsräumen
  • Fachgerechte Entsorgung, Recycling, Wiederverwendung oder Verwertung geeigneter Gegenstände

4.3 Handwerks- und Zusatzleistungen

  • Montage und Demontage: Möbelmontage, Regalsysteme, Betten, Schränke und ähnliche Arbeiten
  • Renovierung und Kleinreparaturen: Malerarbeiten, einfache Reparaturen, Auffrischungen und Koordination weiterer Arbeiten
  • Elektro- und Sanitärarbeiten: nur soweit gesetzlich zulässig oder durch entsprechend qualifizierte Partnerbetriebe
  • Transport und Logistik: Materialtransport, Einlagerung, Abholung und Lieferung

Hinweis: Tätigkeiten, die eine besondere Bewilligung, Konzession oder Qualifikation erfordern, werden nur ausgeführt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Unternehmen kann hierfür qualifizierte Partnerbetriebe beiziehen.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung wichtigen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu zu machen. Dazu gehören insbesondere Umfang des Umzugsguts, Zugänge, Stockwerke, Lift, Parkmöglichkeiten, besondere Risiken, schwere Gegenstände und zeitliche Vorgaben.

Der Kunde sorgt dafür, dass die Räumlichkeiten zugänglich sind, notwendige Bewilligungen rechtzeitig vorliegen und Park- oder Ladezonen soweit möglich organisiert sind.

Empfindliche, zerbrechliche, wertvolle oder persönlich wichtige Gegenstände sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten deutlich zu kennzeichnen oder separat zu sichern.

Der Kunde ist verpflichtet, am Tag der Leistungserbringung erreichbar zu sein oder eine vertretungsberechtigte Person zu benennen.

5.1 Eigentum, Räumung, Entsorgung und Verwertung

5.1.1 Verfügungsberechtigung

Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass er Eigentümer der zur Räumung, Abholung, Entsorgung oder Verwertung übergebenen Gegenstände ist oder vom rechtmässigen Eigentümer beziehungsweise einer sonst berechtigten Person ausdrücklich bevollmächtigt wurde.

Der Kunde bestätigt ferner, dass ihm keine Rechte Dritter bekannt sind, welche der Entfernung, Übernahme, Weitergabe, Verwertung oder Entsorgung der betreffenden Gegenstände entgegenstehen. Dies gilt insbesondere bei Mietobjekten, Geschäftsräumen, Nachlässen, Erbschaften, Trennungen, Haushaltsauflösungen und Räumungen im Auftrag Dritter.

5.1.2 Kennzeichnung von Gegenständen

Gegenstände, die der Kunde behalten möchte oder die nicht entfernt, entsorgt oder verwertet werden dürfen, sind vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu kennzeichnen, aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder dem Unternehmen ausdrücklich mitzuteilen.

Das Unternehmen darf davon ausgehen, dass Gegenstände in einem ausdrücklich zur vollständigen Räumung oder Entsorgung freigegebenen Bereich vom Auftrag umfasst sind, sofern sie nicht entsprechend gekennzeichnet wurden und keine offensichtlichen Zweifel bestehen.

5.1.3 Freigabe zur Entsorgung und Verwertung

Gegenstände, die der Kunde ausdrücklich zur Entsorgung, Räumung oder freien Verwertung übergibt, dürfen vom Unternehmen, soweit gesetzlich zulässig, fachgerecht entsorgt, recycelt, wiederverwendet, repariert, aufbereitet, gespendet, kostenlos weitergegeben, vom Unternehmen übernommen oder weiterverkauft werden.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Übergabe „zur Entsorgung“ nicht zwingend bedeutet, dass ein noch verwendbarer Gegenstand vernichtet werden muss. Das Unternehmen darf Gegenstände einer ökologisch oder wirtschaftlich sinnvollen Wiederverwendung oder Verwertung zuführen.

5.1.4 Erlöse aus Verwertung

Sofern vor Durchführung des Auftrags nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, stehen allfällige Erlöse aus dem Verkauf oder der sonstigen Verwertung von Gegenständen, die dem Unternehmen zur freien Entsorgung oder Verwertung übergeben wurden, dem Unternehmen zu.

Eine Anrechnung eines Verwertungserlöses auf den vereinbarten Preis erfolgt nur, wenn dies in der Offerte, Auftragsbestätigung oder einer separaten Vereinbarung ausdrücklich festgehalten wurde.

5.1.5 Wertgegenstände und persönliche Sachen

Eine allgemeine Räumungs- oder Entsorgungsfreigabe umfasst nicht automatisch erkennbare Wertgegenstände oder besonders persönliche Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Ausweise, Bank- oder Kreditkarten, Schlüssel, Urkunden, persönliche Dokumente, Datenträger oder offensichtlich wertvolle Kunst- und Sammlungsgegenstände.

Werden solche Gegenstände während der Arbeiten unerwartet gefunden, kann das Unternehmen diese aussondern und den Kunden informieren. Bestehen Zweifel über Eigentum oder Berechtigung, kann das Unternehmen die Entfernung, Weitergabe oder Verwertung bis zur Klärung aussetzen.

5.1.6 Gegenstände Dritter

Der Kunde ist dafür verantwortlich, keine Gegenstände Dritter ohne entsprechende Berechtigung zur Räumung, Entsorgung oder Verwertung freizugeben.

Stellt sich nachträglich heraus, dass der Kunde zur Verfügung über einen Gegenstand nicht berechtigt war, hat er das Unternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter und daraus entstehenden angemessenen Kosten freizuhalten, soweit diese auf falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen.

5.1.7 Sonderabfälle und gesetzlich geregelte Gegenstände

Das Unternehmen kann die Übernahme, Lagerung, Beförderung, Weitergabe oder Entsorgung von Gegenständen ablehnen, wenn hierfür besondere gesetzliche Vorschriften, Bewilligungen, Entsorgungswege oder Sicherheitsmassnahmen erforderlich sind.

Dies betrifft insbesondere Sonderabfälle, kontrollpflichtige Abfälle, Chemikalien, Farben, Medikamente, unbekannte Stoffe, Waffen, Munition, explosive Stoffe, Asbest, kontaminierte Materialien und vergleichbare Gegenstände. Solche Gegenstände werden nur übernommen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Mehrleistungen, Wartezeiten, Zusatzaufwand oder nicht vorgängig bekannte Umstände können nach effektivem Zeit-, Material- und Kostenaufwand zusätzlich berechnet werden.

6.2 Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung fällig. Das Unternehmen kann eine Anzahlung verlangen.

Zahlungen können je nach Angebot per Überweisung, Online-Zahlung, TWINT, Karte oder Barzahlung erfolgen. Bei Zahlungsverzug kann das Unternehmen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen, soweit gesetzlich zulässig.

6.3 Nebenkosten

Parkgebühren, Bewilligungen, Zoll- und Entsorgungsgebühren, spezielle Verpackungen, Zusatzmaterial und Drittleistungen können gesondert verrechnet werden, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

7. Haftung und Versicherung

7.1 Versicherungsschutz

Das Unternehmen verfügt über branchenübliche Versicherungen. Umfang und Deckung richten sich nach der jeweiligen Versicherungspolice und den gesetzlichen Bestimmungen. Erweiterte Versicherungen können auf Wunsch und gegen Aufpreis vereinbart werden.

7.2 Haftungsumfang

Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den unmittelbaren und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Keine Haftung besteht, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere für:

  • nicht deklarierte Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere oder Kunstgegenstände
  • Schäden infolge unzureichender Verpackung durch den Kunden
  • Schäden an bereits beschädigten, instabilen oder nicht transportsicheren Gegenständen
  • Schäden durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Unwetter, Unfälle oder Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs des Unternehmens
  • Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall, soweit gesetzlich zulässig

7.3 Schadensmeldung

Offensichtliche Schäden sind möglichst sofort bei Leistungserbringung zu melden. Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat dem Unternehmen Gelegenheit zur Prüfung des Schadens zu geben.

8. Stornierung und Rücktritt

Zeitraum vor TerminEntschädigung
Bis 30 Tage vorherkostenlos
29 bis 14 Tage vorher25 % des Auftragswertes
13 bis 7 Tage vorher50 % des Auftragswertes
6 bis 1 Tag vorher75 % des Auftragswertes
Am Leistungstag90 % des Auftragswertes

Bereits entstandene Zusatzkosten, insbesondere für Bewilligungen, Material, Drittleistungen oder speziell reservierte Kapazitäten, können zusätzlich verrechnet werden.

9. Datenschutz

Das Unternehmen bearbeitet personenbezogene Daten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, sofern anwendbar, gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, beispielsweise an Partnerbetriebe, Zahlungsdienstleister, Versicherer oder Behörden.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

10. Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden. Das Unternehmen hat das Recht, berechtigte Mängel nachzubessern oder eine angemessene Ersatzleistung zu erbringen.

Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde im gesetzlich zulässigen Umfang eine angemessene Preisminderung verlangen.

11. Arbeitszeiten

Reguläre Arbeitszeiten sind Montag bis Samstag, 07:00 bis 19:00 Uhr. Einsätze ausserhalb dieser Zeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeiten erfolgen nur nach Vereinbarung und können mit Zuschlägen verrechnet werden.

12. Höhere Gewalt

Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, Unfällen, Pandemien, Streiks, Verkehrsstörungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs des Unternehmens kann die Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung ausgesetzt oder angepasst werden.

13. Drittleistungen und Partnerbetriebe

Das Unternehmen kann zur Leistungserbringung Partnerbetriebe oder Drittunternehmen beiziehen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Unternehmen bei selbständigen Drittleistungen nur für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion, nicht für Leistungen, die der Drittanbieter in eigener Verantwortung erbringt.

14. Streitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich zu lösen. Anwendbar ist Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Basel, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

16. Änderungsvorbehalt

Das Unternehmen behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

17. Schlussbestimmungen

Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder Buchung die Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen dem Unternehmen und dem Kunden. Elektronische Mitteilungen und Dokumente erfüllen die Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Unternehmens in Basel.

Kontakt:
Umzugs-Services.ch / DIALLO Solutions
Hardstrasse 12, 4052 Basel, Schweiz
+41 61 311 54 79
info@umzugs-services.ch
www.umzugs-services.ch